Die Herrschaft der Grimaldis wird seit 700 Jahren erfolgreich weitergegeben.
1962 stimmt Fürst Rainer III, der 1949 den Thron bestieg, einer Verfassungsänderung zu, die die Macht des Souveräns im hohen Maße einschränkt. Die legislative Gewalt wird vom Fürsten und dem Nationalrat ausgeübt. Der Fürst arbeitet mit der Regierung neue Gesetzesvorlagen aus und der Nationalrat verabschiedet diese. Die Veröffentlichung dieser Texte unterliegt allein dem Fürsten.

Die 24 Mitglieder des Nationalrates werden durch allgemeine Wahlen für fünf Jahre gewählt. Die ausführende Gewalt (Exekutive) unterliegt dem Fürsten, der die Regierung bildet. Fünf von Ihm benannte Regierungsräte und der von ihm benannte Staatsminister üben diese aus. Seit dem letzten Abkommen mit Frankreich kann auch ein Staatsminister die monegassische Nationalität haben. Die Regierung hat verschiedene Beratungsorgane zu ihrer Seite.

Die gerichtliche Gewalt unterliegt einzig und allein dem Fürsten, der jedoch die Ausübung dem monegassischen Gerichtshof unterstellt hat. Das fürstliche Gericht wird vom Fürsten ernannt.

Lokale Angelegenheiten unterliegen dem Gemeinderat, der sich aus 15 für vier Jahre von dem Volk gewählten Gemeinderäten zusammensetzt. Den Vorsitz des Gemeinderates hat der Bürgermeister.

Das Wahlrecht erhalten nur monegassischen Staatsbürger, die seit wenigstens 5 Jahren die Monegassische Staatsbürgerschaft haben. Außerdem verfügt Monaco noch über den Rat der Krone, der sich aus 7 Monegassen zusammensetzt, von dem der Präsident und drei Mitglieder direkt vom Fürsten ernannt werden und drei Mitglieder auf Vorschlag des Nationalrates vom Fürsten ernannt werden. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre.

Bei wichtigen Staatsangelegenheiten wie z.B. für internationale Abkommen, Auflösung des Nationalrates, Staatsbürgerschaft muss der Rat der Krone befragt werden.
Die Einbürgerung, ein persönliches Vorrecht des Fürsten, ist auf 30 Personen pro Jahr beschränkt.